Neben den Neuerungen zum VoA und den damit verbundenen Beschränkungen für "Langzeittouristen" sich in Thailand aufzuhalten, sind auch etwas unbemerkter, kleinere Änderungen im Arbeitsrecht für Farangs eingeführt worden. Diese Änderungen werden bei Neuanträgen auf WPs für Farang angwendet.
Das hat zu teilweise ängstlichen Reaktionen bei einigen Expats geführt.
Ganz vereinfacht gesagt, es wird jetzt etwas genauer hingeschaut ob die Firma, die einen Farang einstellt auch die nötigen Finanzen dazu hat. Der Nachweis von 2 Millionen Baht auf einem Bankkonto einer Thailändischen Bank war ja auch schon vorher notwendig, um einem Farang einzustellen, nur konnte da bisher besser getrickst werden, indem das Geld nach der Bewilligung wieder vom Konto abgebucht wurde. Das Mindestgehalt von 50 000 Baht für einen Europäer, das zu zahlen ist muss jetzt garantiert werden, indem ein Nachweis geführt werden muss, dass das Geld auch vorhanden ist, dazu sollte die Firma in der Jahresbilanz nicht unter 1 Million Netto Umsatz ausweisen.
Für jede Verlängerung der Workpermit wurden ja bisher auch die Accountingdaten der Firma geprüft. Dazu war eine beglaubigte Jahresbilanz nach der Steuer vorzulegen.
Es wird also jetzt etwas genauer hingeschaut. Das ist auch verständlich, wenn man sieht wieviel bisher getrickst wurde. Wer ernsthaft in Thailand ein Business betreiben will und als Farang eine WP braucht, wird diese auch bekommen.Für BOI geförderte Firmen, galten auch schon bisher strengere Regeln für den "Befähigungsnachweis".
Alle Angaben der Neuerungen sind bisher nicht durch offizielle Mitteilungen seitens des Labor Department zu verifizieren. Es fehlen bei allen Berichten in Blogs und Foren die offiziellen Quellenangaben. Also keine Garantie auf Richtigkeit der Angaben, auch hier in diesem Artikel.

